Bautechnisches Büro FOAG
 

Leistungsübersicht:

Planung von Neu-, Um- und Sanierungsbauten

Unser Büro steht Ihnen als engagierter Partner in den verschiedenen Phasen der Planung zur Seite. Unserer Leistungen umfassen die Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung sowie die Ausführungsplanung durch die Nutzung modernster Computertechniken für CAD-Planung, 3-D Visualisierung, AVA– Leistungs– und Baubeschreibungen sowie Kostenermittlung. Sind wir technisch wie auch fachlich stets auf dem neuesten Stand. Unser Leistungsspektrum umfasst Planungsleistungen im Bereich des Wohnungsbaus, des Gewerbebaus und öffentlicher Einrichtungen. Auch führen wir Planungsleistungen für Um– und Ausbau sowie Rekonstruktion durch. Als Teamplayer ziehen wir dort, wo es erforderlich ist, erfahrene Spezialisten aus angrenzenden Fachbereichen hinzu.

Werkplanung

Im Rahmen der Ausführungsplanung wird von uns die vorangegangene Entwurfsplanung bzw. Genehmigungsplanung soweit durchgearbeitet, dass das Bauvorhaben realisiert werden kann. Während des Planungsprozesses findet meist ein intensiver Austausch mit Fachleuten wie Statikern, Fachplanern, Produktherstellern und eventuell auch ausführenden Unternehmen statt, um Detailfragen zu klären. Schwerpunkt der Ausführungsplanung ist die Erstellung von Ausführungsplänen in meist größerem Maßstab. Die Ausführungspläne enthalten alle Angaben, die zur Erstellung oder zum Umbau des Bauwerks erforderlich sind. Dies sind zum Beispiel Maße, Materialangaben, Angaben zur Qualität und Beschaffenheit, Toleranzen und Verarbeitungshinweise. Ziel der Ausführungsplanung ist ein Plansatz, der zum Bau freigegeben wird.  

Baukostenermittlung  

Bei der Kostenplanung gibt es vier Kostenermittlungsarten mit unterschiedlicher Genauigkeitsanforderung:
Die Kostenschätzung nach DIN 276 dient zur überschlägigen Ermittlung der Gesamtkosten und ist (vorläufige) Grundlage für Ihre Finanzierungsüberlegungen. Grundlage für die Kostenschätzung sind möglichst genaue Bedarfsangaben (z.B. Flächen) und erste Planunterlagen (Strichskizzen).
Die Kostenberechnung nach DIN 276  ist eine rechnerische Prognose der voraussichtlichen Gesamtkosten. Als Entscheidungsgrundlage für Sie, ob die Baumaßnahme wie geplant durchgeführt werden kann, ist sie besonders wichtig. Deshalb verwenden wir entsprechende Sorgfalt darauf:
Grundlagen sind genaue Bedarfsangaben und fortgeschrittene Planunterlagen (Vorentwurfs- und Entwurfszeichnungen), bereits ermittelte Flächen und Rauminhalte (nach DIN 277) und die ausführliche Objektbeschreibung (mit Standardfestlegungen).
Der Kostenanschlag nach DIN 276  dient der genauen Ermittlung tatsächlich zu erwartender Kosten. Er ist eine Zusammenstellung ausgewerteter Unternehmerangebote (vergabereif oder vergeben) und wo diese noch nicht vorliegen, entsprechender Eigenberechnungen auf Grundlage der Ausführungsplanung. In Gegenüberstellung zur Kostenberechnung ist er ein wertvolles Hilfsmittel zur Kostenkontrolle und Kostensteuerung, da er sich möglicherweise abzeichnende Abweichungen rechtzeitig genug transparent macht, um noch korrigierend eingreifen zu können.
Die Kostenfeststellung nach DIN 276  dient zum Nachweis tatsächlich entstandener Kosten. Als Report der Ist-Kosten ist sie eine Dokumentation der Gesamtkosten, so wie sie tatsächlich angefallen sind, oder zur Zahlung anstehen.
Gegenübergestellt zu Kostenberechnung und Kostenanschlag ist er ein wertvolles Hilfsmittel zur Kostenkontrolle und Kostensteuerung, da er sich möglicherweise ab- zeichnende Abweichungen rechzeitig genug transparent macht, um noch korrigierend eingreifen zu können.

Zusätzlich zur Kostenplanung hinaus bieten wir auch die Kostensteuerung als zusätzliche Leistung an.

Ausschreibung von Bauleistungen

Bauleitung

Die termingerechte, qualitätsgerechte und wirtschaftliche Ausführung ihrer Arbeiten wird durch unsere langjährigen Erfolge in der Bauleitung sichergestellt.

  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit dem Leistungsverzeichnis, den Ausführungsplänen und den einschlägigen Vorschriften
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • Koordination des Bautagebuchs und Überwachung des Zeitplans
  • Unterstützung beim Nachtragsmanagement
  • Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • Rechnungserstellung und Rechnungsprüfung
  • Kontrolle der Gewährleistungsfristen
  • Abschluss des Objektes einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen

 

Kosten- und Qualitätsmanagement während der Bauphase

Abrechnung und Rechnungsprüfung von Gesamt- und Einzelgewerken

Die Baustellenabrechnung wird immer umfänglicher und anspruchsvoller. Viel Zeit, die eigentlich für die Bauleitung benötigt wird, muss aufgewendet werden, um eine fachgerechte und den Ausschreibungsunterlagen konforme Bauabrechnung zu erstellen. Aufgrund der auch im Bereich der Bauleitung vielfältiger werdenden Aufgaben, können Abschlags- und Schlussrechnungen oftmals nicht zeitnah erstellt werden. Dadurch geht Liquidität, aber oftmals auch Geld verloren.    

  • Erstellen von Aufmaßen baubegleitend, fortlaufend   
  • REB-Mengenberechnung mit moderner Software (Orca, Smart Handwerk) baubegleitend, fortlaufend  
  • Übergabe der Mengenberechnung in Papierform und zusätzlich als GAEB Datei   
  • Erstellen der Abschlags- und Schlussrechnungen in regelmäßigen und mit der Bauleitung abgestimmten Abständen   
  • Prüfung der Rechnungsrückläufe   
  • Einspruchsschreiben bei nicht gerechtfertigten Kürzungen

 

 SiGe-Koordination nach Baustellenverordnung

Wir bieten Ihnen die geforderten Leistungen der Baustellenverordnung und übernehmen für Ihre Baumaßnahmen die fachliche und qualifizierte Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination. Wir besitzen hierfür die vom Gesetzgeber geforderte Qualifizierung nach RAB 30.

  • Erstellen und Weiterleiten der Vorankündigung nach § 2 BaustellV
  • Koordinierung der SiGe-Belange aller beteiligten Gewerke und Auftragnehmer
  • Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Unterweisung von Fachkräften und Baustellenpersonal
  • Koordination der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zwischen allen Beteiligten
  • Organisierung und Durchführung von Sicherheitsbegehungen
  • laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • regelmäßige Teilnahme an Baustellenbesprechungen
  • Protokollieren der sicherheitsrelevanten Mängel und Hinwirken auf Beseitigung der Mängel
  • Mitwirkung bei der Fortschreibung des Bauablaufplanes
  • Zusammenstellen einer Unterlage für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Beratung über die sicherheitstechnischen Einrichtungen in der Vor-, Entwurfs- und Werkplanung
  • Beratung bei der Terminplanung für gleichzeitig genutzte, sicherheitstechnische Einrichtungen